18 Sep 2014

Studierfähigkeit und die Aufnahmeprüfung von Studierenden ohne Abitur am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg

In den letzten Jahren wurde in öffentlichen und wissenschaftlichen Debatten vermehrt über „Studierfähigkeit“ diskutiert. Dabei wurde gefragt, ob Studienanfänger die Fähigkeiten und Kompetenzen besitzen, den Anforderungen der Hochschulen gerecht zu werden, das Studium abzuschließen und schließlich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu münden. Mit der Regelung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz, KMK, (2009) rückte ein Spezialfall der Studierfähigkeit vermehrt in den Mittelpunkt des Interesses. Losgelöst von dem in der gymnasialen Oberstufe übermittelten allgemeinen Bildungskanon verfügen Bewerber ohne Abitur über unterschiedliche (berufs-)schulische Vorbildung sowie bereits gesammelte berufliche Erfahrungen. Ihre Studierfähigkeit begründet sich daher – formell gesehen – nicht auf schulischen, sondern auf beruflichen Fähigkeiten und Erfahrungen. Dahingehend unterscheiden sie sich von Studienanfängern mit allgemeiner Hochschulreife.
Im Fachbereich Sozialökonomie (FB SozÖk) der Universität Hamburg gibt es eine lange Tradition des Studiums ohne Abitur, die bis in das Jahr 1948 zurückreicht. Bereits seit 1987 regelt die heute gültige Aufnahmeprüfungsordnung des Fachbereichs die Konzeption und Durchführung der Prüfung der Studierfähigkeit. Heutzutage wird die Aufnahmeprüfung für Studieninteressierte ohne Abitur in vier schriftliche und eine mündliche Prüfung gegliedert. Personen mit Fachhochschulreife (FHR) müssen ausschließlich den mündlichen Prüfungsteil absolvieren. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Studieninteressierten die notwendigen „Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die erforderlich sind, um das Studium im interdisziplinären Bachelorstudiengang Sozialökonomie aufzunehmen und mit Erfolg zu beenden (Studierfähigkeit)“ (Universität Hamburg 2006, § 1 III). Gleichzeitig soll insbesondere sozial oder wirtschaftlich benachteiligten Personen der Hochschulzugang ermöglicht werden (Universität Hamburg 2006).
Im Folgenden werden zuerst die in der Literatur gängigen allgemeinen Konzepte von Studierfähigkeit skizziert. Anschließend werden die Rahmenbedingungen für den Hochschulzugang nicht-traditioneller Studierenden skizziert und das Eignungsfeststellungsverfahren an der Universität Hamburg vorgestellt. Daraufhin wird der Prozess der Aufnahmeprüfung am FB SozÖk en détail beleuchtet. Abschließend wird der Fokus auf Probleme und Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Aufnahmeprüfung am FB SozÖk gerichtet.

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